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Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik unterstützt Bundesbehörden bei der Umsetzung des BITV

Von Thomas Lilienthal

Für den 17. September 2002 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und das Bundesministerium des Inneren zu einem Seminar nach Berlin eingeladen. Das Ziel der Veranstaltung: die über 50 Bundesorganisationen - vom Bundespräsidialamt  bis zum Umweltbundesamt - sollten darüber informiert werden, wie die am 24. Juli 2002 in Kraft getretene Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV)umgesetzt werden kann.

Durchgeführt wurde das Seminar vom "Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (ABI)", dem auch BIK beigetreten ist. Ziel des Aktionsbündnis ist es, die verschiedenen Kräfte zu bündeln und unter Einbeziehung aller Benutzergruppen für einheitliche Gestaltungsanforderungen und Prüfverfahren zu sorgen.

Als erstes wurde die BITV erläutert. Dabei ging es vor allem um Fragen zumGeltungsbereich der Verordnung und um Umsetzungsfristen. Unklar war vielen Teilnehmern, welche der beiden Prioritäten der BITV für einen barrierefreien Internetzugang jeweils zugrundegelegt werden muss, in welchem Verhältnis die BITV zu den WAI-Richtlinien steht und wie es mit Fortschreibung der BITV aussieht.
Neu war für einige Teilnehmer, dass sich auch aus dem SGB IX, § 81 Verpflichtungen für barrierefrei gestaltete Informationsangebote ergeben, die über die BITV hinausgehen.  Die Beschränkung der BITV auf öffentlich zugängliche Internetseiten der Behörden der Bundesverwaltung gilt für SGB IX § 81 nämlich nicht. Der hier gewährte Rechtsanspruch auf einen barrierefreien Arbeitsplatz schließt vielmehr auch das betriebliche Intranet ein.

Nachdem die wichtigsten Fragen und Unsicherheiten zur rechtlichen Bedeutung der BITV ausgeräumt waren, ging es um die im Anhang der BITV zu findenden Anforderungen für die barrierefreie Webseitengestaltung. Die Erläuterung der Gestaltungsanforderungen haben die Partner des Aktionsbündnisses untereinander aufgeteilt. Aufgabe der BIK-Vertreter war es, in ihren Seminarbeiträgen zu erläutern, worin die speziellen Probleme für blinde und sehbehinderte Menschen beim Surfen bestehen und an Hand einzelner BITV-Anforderungen Lösungsbeispiele für ein barrierefreies Internet aufzuzeigen.

Bei der anschließenden Diskussion ging es um die praktische Umsetzung der BITV durch die Bundesorganisationen. Einige der BITV-Anforderungen lassen sich ohne größeren Aufwand umsetzen oder sind bereits realisiert. Andere machen den Verantwortlichen der Bundesbehörden noch Probleme. Ein häufig genanntes Thema waren Tabellen in Internetauftritten. Unsicherheit gab es auch hinsichtlich der Verwendung grafischer Elemente wie Laufschriften, die zumeist eine Zugangsbarriere darstellen, zumal sie nur mit einem Browser darstellbar sind.
Gefragt wurde vor diesem Hintergrund nach Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Umsetzung der BITV. Dies betrifft nicht nur Behörden, die ihren Internetauftritt selbst erstellen. Auch wenn Internetauftritte unter Einbeziehung der BITV-Anforderungen von Webagenturen erstellt werden, sind entsprechendes Know-How und geeignete Prüfinstrumente für die Leistungsabnahme erforderlich.

Vor diesem Hintergrund war es gut, dass am Ende des Seminars die Vorstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Aktionsbündnisses für Barrieriefreie Intormationstechnik (ABI) stand. Auch das BIK-Projektinformierte detailliert über das Beratungsangebot. Die Bundesbehörden wurden eingeladen, sich an die Regionalen BIK-Berater zu wenden, um Seiten testen und sich bei der barrierefreien Gestaltung von Internetauftritten unterstützen zu lassen.

Webseiten der Partner des Aktionsbündnisses:

Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik:
http://www.abi-projekt.de/

Web for All:
www.webforall.info

Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH):
www.bagh.de

Forschungsinstitut  Technologie - Behindertenhilfe:
www.ftb-net.de

Evangelische Stiftung Volmarstein:
www.esv.de

Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK):
www.bik-online.info

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Letzte Änderung: 07.10.2002   |   © 2004-2007 DIAS GmbH   |   Impressum   |   Barrierefrei