Von Thomas Lilienthal
Für den 17. September 2002 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und das Bundesministerium des Inneren zu einem Seminar nach Berlin eingeladen. Das Ziel der Veranstaltung: die über 50 Bundesorganisationen - vom Bundespräsidialamt bis zum Umweltbundesamt - sollten darüber informiert werden, wie die am 24. Juli 2002 in Kraft getretene Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV)umgesetzt werden kann.
Durchgeführt wurde das Seminar vom "Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (ABI)", dem auch BIK beigetreten ist. Ziel des Aktionsbündnis ist es, die verschiedenen Kräfte zu bündeln und unter Einbeziehung aller Benutzergruppen für einheitliche Gestaltungsanforderungen und Prüfverfahren zu sorgen.
Als erstes wurde die BITV erläutert. Dabei ging es vor allem um
Fragen zumGeltungsbereich der Verordnung und um Umsetzungsfristen.
Unklar war vielen Teilnehmern, welche der beiden Prioritäten der BITV
für einen barrierefreien Internetzugang jeweils zugrundegelegt werden
muss, in welchem Verhältnis die BITV zu den WAI-Richtlinien steht und
wie es mit Fortschreibung der BITV aussieht.
Neu war
für einige Teilnehmer, dass sich auch aus dem SGB IX, § 81
Verpflichtungen für barrierefrei gestaltete Informationsangebote
ergeben, die über die BITV hinausgehen. Die Beschränkung der BITV
auf öffentlich zugängliche Internetseiten der Behörden der
Bundesverwaltung gilt für SGB IX § 81 nämlich nicht. Der hier gewährte
Rechtsanspruch auf einen barrierefreien Arbeitsplatz schließt vielmehr
auch das betriebliche Intranet ein.
Nachdem die wichtigsten Fragen und Unsicherheiten zur rechtlichen Bedeutung der BITV ausgeräumt waren, ging es um die im Anhang der BITV zu findenden Anforderungen für die barrierefreie Webseitengestaltung. Die Erläuterung der Gestaltungsanforderungen haben die Partner des Aktionsbündnisses untereinander aufgeteilt. Aufgabe der BIK-Vertreter war es, in ihren Seminarbeiträgen zu erläutern, worin die speziellen Probleme für blinde und sehbehinderte Menschen beim Surfen bestehen und an Hand einzelner BITV-Anforderungen Lösungsbeispiele für ein barrierefreies Internet aufzuzeigen.
Bei der anschließenden Diskussion ging es um die praktische Umsetzung der BITV
durch die Bundesorganisationen. Einige der BITV-Anforderungen lassen
sich ohne größeren Aufwand umsetzen oder sind bereits realisiert.
Andere machen den Verantwortlichen der Bundesbehörden noch Probleme.
Ein häufig genanntes Thema waren Tabellen in Internetauftritten.
Unsicherheit gab es auch hinsichtlich der Verwendung grafischer
Elemente wie Laufschriften, die zumeist eine Zugangsbarriere
darstellen, zumal sie nur mit einem Browser darstellbar sind.
Gefragt wurde vor diesem Hintergrund nach Beratungs- und Unterstützungsangeboten
für die Umsetzung der BITV. Dies betrifft nicht nur Behörden, die ihren
Internetauftritt selbst erstellen. Auch wenn Internetauftritte unter
Einbeziehung der BITV-Anforderungen von Webagenturen erstellt werden,
sind entsprechendes Know-How und geeignete Prüfinstrumente für die
Leistungsabnahme erforderlich.
Vor diesem Hintergrund war es gut, dass am Ende des Seminars die Vorstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Aktionsbündnisses für Barrieriefreie Intormationstechnik (ABI) stand. Auch das BIK-Projektinformierte detailliert über das Beratungsangebot. Die Bundesbehörden wurden eingeladen, sich an die Regionalen BIK-Berater zu wenden, um Seiten testen und sich bei der barrierefreien Gestaltung von Internetauftritten unterstützen zu lassen.
Webseiten der Partner des Aktionsbündnisses:
Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik:
http://www.abi-projekt.de/
Web for All:
www.webforall.info
Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH):
www.bagh.de
Forschungsinstitut Technologie - Behindertenhilfe:
www.ftb-net.de
Evangelische Stiftung Volmarstein:
www.esv.de
Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK):
www.bik-online.info
Letzte Änderung: 07.10.2002 | © 2004-2007 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefrei