Anlässlich eines Werkstattgesprächs mit Vertretern der Länder, Web-Agenturen und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung am 31. März in Berlin haben Behindertenverbände(BAGH, DVBS und DBSV)bundesweit einheitliche Standards für barrierefreie Internetseiten gefordert.
Auf Bundesebene regelt die "Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung" (BITV) - welche sich an internationalen
WAI-Richtlinien orientiert - wann Internetauftritte für Behinderte als
problemlos zugänglich gelten.
Einige Bundesländer haben bereits
eigene Behindertengleichstellungsgesetze verabschiedet, denen jetzt
Umsetzungsverordnungen folgen. Die Behindertenverbände setzen sich auf
Grund der guten Erfahrungen mit der BITV für die Übernahme der dort
festgelegten Standards auch in die Verordnungen der Länder ein.
Hierzu BIK-Projektkoordinator Karsten Warnke: "Es muss ausgeschlossen sein, dass eine Seite im Internet nach Landesverordnung als barrierefrei und damit behindertengerecht gilt, nach Bundesverordnung aber nicht. Wir brauchen einheitliche Standards, die beispielsweise Unternehmern die Sicherheit geben, dass auch behinderte Menschen über ihre Internetseiten einkaufen können. Wenn jedes Bundesland eigene Standards definiert, stehen Programmierer vor 17 verschiedenen Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten."
Außerdem fordern die Behindertenverbände, dass die Vorgaben der Landesverordnungen nicht nur für Landesbehörden, sondern auch für die Internetseiten von Kommunen und Institutionen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, Geltung erlangen.
Das Memorandum der Behindertenverbände kann auf den Seiten des DBSV herunter geladen werden:
Letzte Änderung: 05.04.2004 | © 2004-2007 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefrei