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09.02.2006
Nach über einem Monat Fristablauf ...

... solange ist es her, seitdem die Frist für die Bundesdienststellen zur Umsetzung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) abgelaufen ist. Darüber hinaus steht die Überprüfung der BITV an. Anlass genug für Karsten Warnke, BIK-Projektkoordinator und 2. Vorsitzender des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS), einmal der Frage nachzugehen, ob die BITV ein geeignetes Instrument zur Sicherstellung der Barrierefreiheit im Internet ist. Vor einem Jahr war die BITV in Fachkreisen ins Gerede gekommen. Es wurde bezweifelt, dass die Umsetzung der BITV überhaupt möglich ist und ob sie modernen Webtechnologien gerecht wird.

"Gerade jetzt, wo die Überprüfung der BITV ansteht, ist es wichtig, sich mit kritischen Positionen auseinander zu setzen. Das schafft Klarheit, ob und wie die BITV weiterentwickelt werden kann", meint Warnke und setzt sich mit den Kritikern auseinander. Er geht unter anderem folgenden Fragen nach:

  • Ist der Begriff "Barrierefreiheit" zu eng gefasst?
  • Berücksichtigt die BITV alle Behindertengruppen?
  • Sind noch alle BITV-Anforderungen zeitgemäß?

Lesen Sie den Artikel "Die BITV: ein geeignetes Instrument zur Sicherstellung der Barrierefreiheit" im Heft 6/2005 der DVBS-Vereinszeitschrift "horus" oder im Internet unter http://www.dvbs-online.de/horus/2005-6-3717.htm.

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