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Lohnen sich Investitionen in Barrierefreiheit? Der Artikel nennt die sechs wichtigsten Vorteile barrierefreier Webangebote und zeigt auf, worauf bei der Auswahl von Dienstleistern zu achten ist.
Wenn versucht wird, Entscheider für Barrierefreiheit zu gewinnen, hört man oft überraschende Argumente. Sie lohnt sich quasi indirekt, an ganz unerwarteten Stellen kommen die Investitionen wieder zurück:
Richtig ist: Barrierefreiheit kann solche "Nebenwirkungen" haben. Richtig ist aber auch: Die Nebenwirkungen sind - billiger - ohne Barrierefreiheit zu haben. Barrierefreiheit verursacht zusätzliche Kosten, auch bei ganz neuen Webangeboten. Und das entscheidende Argument für diese Kosten ist nicht die Pflegbarkeit oder die optimale Platzierung in Suchmaschinen, sondern die Barrierefreiheit selbst: Barrierefreie Webangebote lassen sich besser nutzen. Und zwar vor allem für die 95 Prozent der Besucher, die vorübergehend oder auf Dauer nicht alle Eigenschaften des Otto Normalverbraucher aufweisen.
Das ist wichtig für blinde oder stark sehbehinderte Benutzer. Sie nutzen sogenannte Screenreader, die den Inhalt von Webseiten vorlesen können.
Zugegeben: eine kleine Benutzergruppe. Aber in anderen Ländern ist ja mobile computing schon üblich. Spätestens in ein paar Jahren wird auch der deutsche Normalverbraucher gelegentlich lieber hören, was eine Website ihm anbietet. Weil das Display seines Mobiltelefons doch recht klein ist, weil er gerade etwas anderes im Blick hat, zum Beispiel Auto fährt.
Was muss man tun, damit das Webangebot vorlesbar ist?
Wichtige Informationen dürfen nicht in Grafiken versteckt werden, sie müssen (auch) als vorlesbare Texte verfügbar sein. Für Elemente, die zusammengehören, muss eine vernünftige Reihenfolge festgelegt sein. Und die Anordnung der Inhalte von Seiten muss unabhängig von der Darstellung auf dem Bildschirm zur Verfügung stehen.
Das ist wichtig für Benutzer, die mit bestimmten Farben nicht klar kommen, ein eingeschränktes Gesichtsfeld haben oder im Nahbereich nicht mehr so gut sehen. Es handelt sich da um eine recht große Benutzergruppe, denn in der einen oder anderen Weise sehbehindert sind sehr viele Menschen. Auch die Benutzer des Internet werden älter und spätestens mit 50 ist es dann so weit: Die Sehkraft hat nachgelassen, die Lieblingsschriftgrößen jugendlicher Werbekünstler sind nicht mehr zu gebrauchen. Was jetzt nicht heißt, dass Webangebote nur noch Großschrift verwenden dürfen. Denn das ist ja der große Vorteil von Webangeboten gegenüber der Darstellung auf Papier: Der Besucher kann die Darstellung an seine Bedürfnisse anpassen.
Was muss man tun, damit das Webangebot in der Darstellung variabel ist?
Allgemein gesagt: Der Inhalt einer Webseite und die Darstellung müssen voneinander geschieden werden. In der Hauptsache sind das die selben Anforderungen, die auch für Vorlesbarkeit wichtig sind: Formulare nicht einfach einscannen, Text nicht in Grafiken verstecken, die Struktur von Seiten unabhängig von der Darstellung auf dem Bildschirm festlegen! Dann kann man den Inhalt nicht nur automatisch vorlesen, sondern auch größer, kleiner, in anderer Anordnung oder in anderen Farben darstellen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Schrift sich zumindest in den gängigen Browsern ohne Probleme vergrößern lässt.
Das ist für die blinden Benutzer wichtig. Denn wer keinen Bildschirm zur Verfügung hat, kann auch mit der Maus nichts anfangen. Aber auch für manche sehende Benutzer ist die Maus nicht geeignet. Denn sie stellt hohe Anforderungen an die Feinmotorik und die Hand-Auge-Koordination. Webangebote sollen also auch mit der Tastatur vollständig zu bedienen sein.
Was muss man tun, damit das Webangebot tastaturbedienbar ist?
Links und Eingabefelder müssen per Tastatur ansteuerbar sein, die Reihenfolge muss nachvollziehbar sein und für den Benutzer muss deutlich zu sehen sein, welches Element er gerade angesteuert hat.
Wichtig ist das für Benutzer, die an bestimmte Geräte gebunden sind. Das ist nicht nur, aber auch wieder der blinde Benutzer. Er kann die teuren technischen Hilfen nicht jedes Jahr ersetzen, muss mit älteren Geräten arbeiten. Und was oft noch gravierender ist: Für die Anbieter dieser Hilfen lohnt sich die Unterstützung spezieller, weniger verbreiteter Funktionen möglicherweise nicht.
Wichtig ist die Anspruchslosigkeit von Webangeboten auch allgemein für Benutzer, die nicht technisch interessiert sind, sondern das Internet ganz normal nutzen wollen. Die also nicht ihr ganzes Geld für Computer ausgeben und nicht dauernd neue Software auf ihrem Rechner installieren wollen, vielleicht auch berechtigte Sorge haben, dass "dynamische" Webseiten auf ihrem Rechner nebenbei teure Telefonprogramme installieren.
Auch hier: Klein ist diese Benutzergruppe ganz sicher nicht. Der IT-Fachmann darf nicht sich selbst als Maßstab nehmen: nicht jeder interessiert sich für sein Spezialgebiet.
Was muss man tun, damit das Webangebot technisch anspruchslos ist?
Auf den Einsatz neuer technischer Möglichkeiten verzichten muss man nicht. Entscheidend ist, dass das Angebot auch ohne die entsprechende Ausstattung benutzbar ist.
Auch das ist eine Anforderung, die für alle wichtig ist. Erst recht wichtig ist ihre Erfüllung aber für ohnehin schon behinderte Besucher, die Seiten nicht so schön übersichtlich auf dem Bildschirm präsentiert bekommen, Texte mit der Lupe lesen müssen oder zum Beispiel auch mit dem Lesen langsamer voran kommen. Für sie sind Webangebote mit komplizierter und schwierig zu verstehender Benutzerführung nicht zu gebrauchen.
Was muss man tun, damit das Webangebot einfach zu bedienen ist?
Für "klassische" Informationsangebote am wichtigsten: Die Benutzerführung soll sich an Konventionen orientieren. Denn die Mittel für die übersichtliche Bereitstellung umfangreicher Informationsangebote sind bekannt, das Rad muss da nicht neu erfunden werden. Und ein weiteres wichtiges Argument für die Orientierung an üblichen Konzepten, das Jakob Nielsen schön auf den Punkt gebracht hat: Die Benutzer verbringen die meiste Zeit auf anderen Websites. Daher möchten sie, dass ein neues Angebot so funktioniert wie die Angebote, die sie schon kennen.
Und zwar nicht nur für den promovierten Dr. Otto, sondern auch für Normalverbraucher. Und zum Beispiel für Besucher, die eine andere Muttersprache haben.
Nicht jeder Webinhalt kann einfach geschrieben werden. Es gibt Sachverhalte, die schwierig sind und es macht auch Sinn, Kenntnisse beim Leser vorauszusetzen. Aber muss man zum Beispiel die Inhaltsverzeichnisse von Webangeboten als Sitemaps bezeichnen? Internet-Neulinge wissen nicht, was das ist. Auch die meisten erfahrenen Internetnutzer kennen den Unterschied zwischen Sitemaps und Inhaltsverzeichnissen nicht. Fast immer wäre die Bezeichnung als Inhaltsverzeichnis auch treffend, jeder versteht sie.
Zugegeben: Das ist nur ein kleines Stück Verständlichkeit. Und bei den eigentlichen Inhalten ist es mit dem einfachen Austausch von Wörtern nicht getan.
Was muss man tun, damit die Inhalte verständlich sind?
Der entscheidende Schritt ist, sich zu fragen: Wer soll das lesen, für wen muss es also verständlich sein?
So viel zu den sechs wichtigsten Vorteilen von Barrierefreiheit. Vieles ist einfach zu verstehen und umzusetzen, eine Geheimwissenschaft ist das Ganze nicht. Nebenbei zu erledigen ist Barrierefreiheit aber auch nicht.
Normalerweise ist die Suche nach kompetenten Dienstleistern der erste Schritt. Die entwerfen dann die Webseiten, sie schlagen das Redaktionssystem vor, schulen die Redakteure, richten alles so ein, dass später mit vertretbarem Aufwand neue Inhalte ins Netz gestellt werden können.
Also: Wie erkennt man, dass ein Dienstleister in Sachen Barrierefreiheit die erforderlichen Kompetenzen mitbringt?
Einfach ist die Auswahl eines kompetenten Dienstleisters also nicht.
Eine solide Grundlage für die Bewertung von Agenturen und unterstützender Software ist der vom Projekt BIK im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entwickelte BITV-Test.
Basis des Tests ist die seit Anfang 2006 für Behörden des Bundes verbindliche Verordnung zur Barrierefreien Informationstechnik (BITV). Alle Anforderungen der Verordnung sind abgedeckt, mit Ausnahme der schwer zu prüfenden Verständlichkeit. Über 500 mal ist der Test in den vergangenen zwei Jahren angewendet worden, viele Prüfergebnisse sind auch öffentlich zugänglich.
Eine gute Auswahlhilfe ist die Agenturliste 95plus mit Dienstleistern, die nachweislich im Sinne der BITV barrierefreie Webangebote erstellen können. Ebenfalls aussagekräftig und als Referenz geeignet sind Preise des Biene-Wettbewerbs für barrierefreies Internet der Aktion Mensch.
Und wenn das getestete Webangebot schon länger im Betrieb war, dann sind auch Rückschlüsse auf das eingesetzte Redaktionssystem nicht falsch: Es hat sich als Grundlage für ein barrierefreies Webangebot bewährt.
Autor: Michael Zapp
Veröffentlicht am 11.05.2006
mit kleinen Änderungen gegenüber der Veröffentlichung in Ausgabe 2-2006 der Zeitschrift move - moderne verwaltung der K21 media AG
Auf dieser Seite kommen 4 Begriffe vor, die in unserem Wörterbuch erläutert werden: Barrierefreiheit, BITV, Browser und Screenreader.
Letzte Änderung: 11.05.2006 | © 2004-2007 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefrei