Navigation

Service-Menü

Funktionen


Ergebnisse des erweiterten Tests

Priorität 2 der Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV) enthält einige zweifelhafte und nicht mehr relevante Anforderungen. Sie enthält aber auch Anforderungen, bei denen schwer zu sagen ist, warum sie weniger wichtig sein sollen. Um diese Anforderungen geht es im erweiterten BITV-Test. Er enthält aber auch zusätzliche Prüfschritte zu bereits im Kurztest geprüften Anforderungen der Priorität 1.

Wie haben die Beiträge zum Sonderpreis in Bezug auf die Prüfschritte des erweiteten Tests abgeschnitten?

2.2.3 Kontraste von Text sollen ausreichend sein

Wenn alles richtig gemacht ist, kann der Besucher die Farben eines Webangebotes so anpassen, wie es ihm am besten passt. Grafiken lassen sich nicht oder nur sehr eingeschränkt anpassen, bei Texten geht das aber.

Aber wer weiß schon, wie so etwas geht? Auch bei Besuchern, die besondere Anforderungen an die Farben stellen, können entsprechende Kenntnisse nicht immer vorausgesetzt werden. Deswegen ist es wichtig, dass die vom Webangebot festgelegten Farben für Texte ohne Zutun des Besuchers ausreichend kontrastieren.

Wir haben eine von der WAI vorgeschlagene Formel für Farbkontraste angewendet. Die Formel liefert zwei Werte, einen für die Helligkeit und einen zweiten für die Farbe. Die Anforderung wurde als erfüllt betrachtet, wenn beide Werte über dem Minimum lagen.

Bei keiner der Einreichungen erreichen beide Werte das vorgegebene Minimum. Bei 5 der 8 Einreichungen liegt wenigstens einer der beiden Werte über der als Minimum definierten Schwelle.

2.2.4 Der Mausfocus soll deutlich sein.

Wenn man den Mauszeiger über ein Bedienelement bewegt, ändert sich häufig dessen Farbe oder Form. Der Benutzer sieht, dass er da etwas anklicken und ausführen kann.

Für sehbehinderte Besucher ist ein deutlicher Mausfocus wichtig. Er erleichtert die Orientierung und er kann auch genutzt werden, um die Lesbarkeit von Elementen mit eher schwachen Farbkontrasten zu verbessern.

Bei allen Webauftritten reagieren die Bedienelemente auf die Maus. Besonders gut beim Styleguide:

Ausschnitt mit hervorgehobenen Menüoptionen

An sich sind die Kontraste des Styleguides eher nicht so gut, besonders im vertikalen Menü. Aber des Bild zeigt: die deutliche Hervorhebung des ausgewählten Bereichs "Nutzerführung" und der aktivierbaren Option "Suchfeld" kann hier einiges ausgleichen.

Einige Einreichungen zeigen zwar durch Änderung der Farbe, dass der Mauszeiger über einem aktivierbaren Element ist. Sie stellen das Element im Focus allerdings schwächer oder kontrastärmer dar. Oder die Farbunterschiede sind so gering, dass Besucher, die auf deutliche Visualisierung angewiesen sind, sie nicht sehen können. Das ist natürlich nicht so gut. Bei fünf der acht Einreichungen wurde die Anforderung als erfüllt bewertet.

3.3.2 Keine Großbuchstaben

Text in Großbuchstaben kann man nicht so leicht lesen. Deswegen sollte man Großbuchstaben nicht für die Hervorhebung von Überschriften oder anderen Textpassagen verwenden. Oder wenn man sie verwendet, soll man wenigstens auf die Trennung von Inhalt und Gestaltung achten, also die Hervorhebung durch Großbuchstaben im Stylesheet definieren.

Drei der acht Einsendungen erfüllen diese Anforderung nicht oder nur teilweise.

3.4.2 Die einstellbare Schriftgröße soll ausreichend sein.

Schriften sollen in der Größe verstellbar sein. Der Besucher kann die Größe dann entsprechend seinen Bedürfnissen anpassen. Nicht für jeden Besucher sind große Schriften vorteilhaft, die BITV setzt daher keine Mindestgrößen für Schriften.

Aber warum soll die Schrift eigentlich einstellbar sein? In erster Linie, damit man sie bei Bedarf groß stellen kann. Darum geht es, also sind Mindestgrößen angebracht. Wir haben den Prüfschritt als vollständig erfüllt angesehen, wenn sich alle Schriften im Microsoft Internet Explorer auf 14 Pixel vergrößern lassen.

Nur 2 Einsendungen haben diese Anforderung erfüllt. Auch bei Wahl von "sehr großer" Schrift bleiben Texte in einigen Fällen im mikroskopischen Bereich.

9.3.1 Der Tastaturfocus soll deutlich sein.

Viele Leute wissen gar nicht, dass man sich auf Webseiten auch mit der Tastatur bewegen kann. Aber es geht. Und es muss auch gehen, wenn der Besucher zum Beispiel seine Handbewegungen nicht gut steuern kann.

Auch für Besucher, die nicht die Maus benutzen, soll das angesteuerte Element deutlich wahrnehmbar sein. Der Focus soll bei Bedienung mit der Tastatur nicht schlechter sein. 5 der 8 Einreichungen haben diese Anforderung erfüllt.

13.4.3 Unterstreichungen sollen nicht zum Hervorheben von Text verwendet werden.

Wer sich öfters im Web bewegt, weiß, dass man unterstrichenen Text anklicken kann und dadurch andere Seiten aufruft. Unterstrichene Wörter oder Textpassagen sind Links, das ist üblich und man rechnet damit. Unterstreichungen sollten daher nicht zur Hervorhebung von Text verwendet werden.

Nur eine Einreichung, der Nationalpark Hainich erfüllt diese Anforderung nicht.

Ausschnitt mit Pfad

Die Abbildung zeigt den "Brotkrümelpfad" des Hainich. Der Besucher kann sehen, über welche Stationen er von der Startseite aus zur aktuell ausgewählten Seite kommt. Die aktuell ausgewählte Seite ist unterstrichen, die Stationen nicht.

13.4.4 Besuchte Links sollen gekennzeichnet sein.

Die Kennzeichnung besuchter Links ist eine wichtige Orientierungshilfe, sie ist eigentlich für alle Besucher vorteilhaft. Bei der Navigation sind die Vorteile der Kennzeichnung nicht so klar. Aber Links im Text sollten wenigstens die Farbe wechseln, nachdem sie besucht worden sind. 5 der 8 Einreichungen kennzeichnen besuchte Links.

13.6.1 Die Navigation soll überspringbar sein.

Blinde Besucher nehmen Seiten nicht im Überblick wahr. Der Seiteninhalt wird vorgelesen, im Prinzip wird also alles nacheinander wahrgenommen. Wie bei einem Buch, Zeile für Zeile.

Meist kommt auf Webseiten zuerst ein mehr oder weniger umfangreiches Menü. Das kann störend sein. Es ist extrem lästig, wenn der Besucher sich jedes mal die ganzen Menüoptionen vorlesen lassen muss, bevor es zum eigentlichen Inhalt der Seite kommt.

Deswegen wird eine (für sehende Besucher unter umständen verborgene) Sprungmarke zum Inhalt gefordert oder es muss eine andere, gleichwertige Möglichkeit geben, schnell zum Inhalt zu kommen. Oder der Inhalt muss gleich als erstes kommen, wie beim Sprechnetz. Alle acht Einreichungen haben diese Anforderung erfüllt.

13.8 Überschriften und Menüoptionen sollen aussagekräftig sein.

Das ist wichtig, damit der Besucher vorab einschätzen kann, ob die darunter oder dahinter angebotenen Inhalte für ihn von Bedeutung sind.

Aussagekräftige Überschriften erleichtern die Orientierung, sie können den Anbieter aber auch in fragwürdiger Weise einschränken.

"Räuber im Hainich" heißt zum Beispiel eine Überschrift beim Nationalpark. Das ist sicher nicht aussagekräftig, alles mögliche könnte sich dahinter verbergen. Aus Sicht des Anbieters ist die Überschrift aber gut und zweckmäßig. Sie soll neugierig machen, vielleicht soll sie auch Besucher ansprechen, die sich für Buschwindröschen nicht so sehr interessieren. Verboten?

Da gibt es noch Klärungsbedarf. Die Prüfer waren eher vorsichtig, haben Überschriften und Menüoptionen nur bei einer Einreichungen (Sprechnetz) als nicht aussagekräftig bewertet.

nach oben


Punktergebnisse im erweiterten Test

Wie beim Kurztest werden auch beim erweiterten BITV-Test Punkte für die Erfüllung von Prüfanforderungen vergeben. Unterschiedlich gewichtet wurden die Anforderungen in dieser Anwendung des erweiterten BITV-Tests noch nicht. Für die vollständige Erfüllung einer Anforderung haben wir jeweils einen Punkt, für die teilweise Erfüllung einen halben Punkt vergeben.

Maximal konnten also 21 Punkte erreicht werden. Keine Einreichung hat das geschafft. Am besten haben mit 18,5 Punkten der Styleguide und die Welthungerhilfe abgeschnitten.

Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse des erweiterten BITV-Tests.

Ergebnisse erweiterter BITV-Test
Titel Punkte
Styleguide der Bundeswehr 18,5
Welthungerhilfe 18,5
Einfach für Alle 18
Nationalpark Hainich 15,5
Netbank 14,5
Sprechnetz 14,5
BMBF 14
Mehrkanal 13,5

nach oben


Gesamtergebnis nach dem erweiterten Test

Der Anteil des erweiterten Tests am Gesamtergebnis war nicht vorab festgelegt. Der erweiterte Test ist neu, daher haben wir seinen Anteil eher gering angesetzt. Im Durchschnitt haben die Einreichungen im erweiterten Test knapp 16 Punkte erreicht. Wir haben die Abweichungen von diesem durchschnittlichen Ergebnis genommen und zum Ergebnis des Kurztests dazugezählt. Oder vom Ergebnis des Kurztests abgezogen, wenn die Einreichung unter dem Durchschnitt lag. Das ergab dann die folgenden Punktwerte:

Gesamtergebnisse
Titel Punkte
Styleguide der Bundeswehr 100
Einfach für Alle 99,5
Welthungerhilfe 95,5
Nationalpark Hainich 94
Sprechnetz 94
Netbank 93
BMBF 89,5
Mehrkanal 88

Der Styleguide war auch im erweiterten Test einer der besten, ist also vorne geblieben. Er hätte den Sonderpreis gewonnen, wenn hier die Prüfung zu Ende gewesen wäre. Zur Absicherung folgte aber noch der Praxistest.

Letzte Änderung: 22.11.2004   |   © 2004-2007 DIAS GmbH   |   Impressum   |   Barrierefrei