Seit Mai 2002 gilt die Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV). Die letzte Frist zur Umsetzung lief am 31. Dezember 2005 ab. Webangebote des Bundes sollten also seit Anfang dieses Jahres barrierefrei zugänglich sein. Wie ist der Stand, gilt die Verordnung in der Praxis?
In Teil 1 der Halbjahresbilanz werden die Ergebnisse von 24 Tests der Woche vorgestellt.
Übersicht:
Insgesamt 24 Webangebote von Ministerien, Behörden und Versicherungen wurden zwischen Januar und Juli 2006 in den "Tests der Woche" überprüft.
5 Angebote wurden als gut oder sehr gut zugänglich bewertet:
11 Angebote wurden als eingeschränkt zugänglich bewertet:
8 Angebote wurden als schlecht zugänglich bewertet:
Wie steht es demnach mit der praktischen Umsetzung der BITV?
Um unten anzufangen: sicher nicht akzeptabel ist das Ergebnis der beiden großen Betriebskrankenkassen und der Bundeszentrale für politische Bildung. Die gesetzliche Verpflichtung findet hier offenbar keine Beachtung. Man kann nur hoffen, dass auch für diese Angebote wie für die Stiftung Preussischer Kulturbesitz der Test ein wenig zu früh kam.
Auch bei den mit 70 bis 80 Punkten getesteten Angeboten besteht dringender Handlungsbedarf. Positiv ist hier die umgehende Reaktion der Bertelsmann BKK, bei den drei anderen Angeboten ist bislang leider keine Verbesserungen der Zugänglichkeit erkennbar.
Überraschend ist der hohe Anteil der "eingeschränkt zugänglichen" Webangebote. Für alle diese Webangebote gilt: es wurde bereits einiges getan, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Manche Mängel waren auch recht schnell zu beheben und durch Verbesserungen nach dem Test nähern sich immerhin 5 der als eingeschränkt zugänglich bewerteten Angebote der Schwelle von 90 Punkten, also einer Bewertung als "gut zugänglich".
Dennoch: weshalb wird die Bewertung als "gut zugänglich" in so vielen Fällen nicht auf Anhieb erreicht? Auf vier Probleme trifft man bei nur eingeschränkt zugänglichen Webangeboten immer wieder:
Nur eines der 11 als "eingeschränkt zugänglich" bewerteten Webangebote erfüllt den Prüfschritt 11.1.1 zur Angemessenheit der eingesetzten Formate. Nach wie vor besteht erhebliche Unsicherheit in der Frage, wann der Einsatz von PDFs überhaupt akzeptabel ist und wie man ihre Zugänglichkeit sicherstellen kann.
9 der 11 Webangebote sind für sehbehinderte Benutzer nicht gut zugänglich. Hier kommt es darauf an, dass die Schrift sich (nicht nur im fehlertoleranten Internet Explorer, sondern auch in standardkonformen Browsern) gut vergrößern lässt, dass Seiten auch in kleinerer Auflösung zu nutzen sind und dass die ausgewählten Farben ausreichend kontrastieren.
9 der 11 Webangebote haben Schwächen im Bereich der von der Darstellung unabhängigen Strukturierung der Inhalte. Wichtig ist die korrekte Auszeichnung von Überschriften, Listen, Abschnitten, Tabellen und Formularen für Benutzer, die nicht sehen können, wie die Inhalte einer Webseite für den Bildschirm gestaltet und angeordnet sind.
Und schließlich: nicht nur blinde Benutzer sind auf die Tastatur als Eingabegerät angewiesen. Auch viele sehende Benutzer können die Maus nicht nutzen, sind auf gute tastaturbedienbarkeit angewiesen. 5 der 11 als "eingeschränkt zugänglich" bewerteten Webangebote haben hier Mängel. Der Tastaturfocus ist undeutlich, unsichtbare Sprunglinks oder Änderungen der Tabulatorreihenfolge erschweren die Bedienung mit der Tastatur.
Auch umfangreiche Webangebote können die Anforderungen der BITV erfüllen. Das zeigt das Webangebot der BARMER Ersatzkasse.
Viele Webangebote erfüllen die Anforderungen der Verordnung bislang nur mit Einschränkungen. Die häufigsten verbleibenden Probleme bei diesen Webangeboten:
Nicht akzeptabel ist das Ergebnis der großen Betriebskrankenkassen. Aus der Stellungnahme von Andreas Bethke, Mitglied des Arbeitsausschusses des Deutschen Behindertenrates zum Stand der Umsetzung der BITV:
Andere Anbieter scheinen nicht zu wissen, dass sie zum Geltungsbereich der BITV gehören. Das scheint beispielsweise bei einigen Krankenkassen der Fall zu sein. Dabei sind gerade ihre Internetdienstleistungen für viele Millionen Patienten, insbesondere für behinderte, chronisch Kranke und ältere Menschen von besonderer Bedeutung. Viele öffentliche Beratungsangebote werden abgebaut. Ersatz sollen bürgernahe, kundenfreundliche Online-Dienste bringen. Wir erwarten, dass diese für alle Bürgerinnen und Bürger bequem und ohne Barrieren nutzbar sind. Keiner darf von der Nutzung ausgeschlossen werden.
In Teil 2 der Halbjahresbilanz geht es um die Ergebnisse von 116 zusätzlichen Vortests.
Teil 3 der Halbjahresbilanz bespricht das unterschiedliche Abschneiden von Ministerien, Behörden, Versicherungen und anderen der Verordnung unterliegenden Einrichtungen.
Letzte Änderung: 19.10.2007 | © 2004-2007 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefrei