Am 01.01.2007 ist die Bayerische Informationstechnik-Verordnung in Kraft getreten, der Webauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz folgt als einer der ersten der neuen Verordnung.

Im Impressum steht:
Das Internetangebot des Bayerischen Staatsmnisteriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wurde gemäß den gültigen Standards der Bayerischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) vom 01.01.2007 gestaltet (...).
Das CSS-basierte Layout kommt ganz ohne Layouttabellen aus, die Seiten sind auch ohne Stylesheets vollständig nutzbar. Allerdings ist das HTML bei keiner der geprüften Seiten valide und es werden einige veraltete Attribute eingesetzt.
Nicht optimal gelöst ist die Skalierbarkeit von Schrift und Layout. Zwar können alle Schriften auch im Internet Explorer vergrößert werden, allerdings kommt es dann in den Menüleisten oben und links zu Überlagerungen und abgeschnittenen Texten (das passiert im Internet Explorer ebenso wie in Firefox). Das Layout ist nicht flexibel und zu breit, um bei 800 x 600 vollständig in das Browserfenster zu passen. Bei 640 x 480 muss sogar im Fließtext zeilenweise gescrollt werden.
Wir haben im Test zahlreiche, oft kleinere Mängel gefunden, die verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit betreffen, zum Beispiel:
Ein Link namens "Text" führt auf eine "Darstellung ohne Bilder". Der Sinn und Zweck dieses Angebots ist unklar. Texte überlagern sich, die normale Nutzung am Bildschirm ist nicht möglich. Im Impressum des Ministeriums steht dazu im Abschnitt "Barrierefreiheit", dass die Version für kleine Bildschirme optimiert ist. Das ist nicht richtig, dafür ist das Layout zu breit. Hinzu kommt, dass die Version nicht vollständig funktioniert: wer versucht, die Suche zu benutzen oder die englische oder französische Sprachversion auszuwählen, erhält lediglich Fehlermeldungen.
Im Impressum steht:
Die barrierefreie Darstellung der 1365 PDF-Dateien im Webauftritt (Stichtag 17.01.07) erfolgt in einem Gesamtkonzept für alle Internetauftrtite des Geschäftsbereiches bis Ende 2007.
Ist damit schon angefangen worden? Kennzeichen für bereits barrierefreie PDFs gibt es nicht, es kommt also auf den Versuch an. Wir haben für die Prüfung der direkten Zugänglichkeit zwei PDFs herausgegriffen, die sind noch nicht barrierefrei.
Insgesamt ergibt das leider nur ein Ergebnis von 85 Punkten - die Bewertung lautet damit "eingeschränkt zugänglich". In einer Pressemitteilung vom 28.01.2007 ist von 96 Punkten die Rede, das ist viel zu hoch gegriffen. Die Grundlagen für ein "gut zugängliches" Webangebot sind aber da.
Internetadresse: http://www.stmugv.bayern.de
Getestet von: Kerstin Probiesch,
BIK-Beratungsstelle Marburg
Testergebnis: 85 von 100 Punkten (eingeschränkt zugänglich)
Testbericht mit allen Einzelbewertungen auf bitvtest.de
Die Verantwortlichen haben auf das Testergebnis reagiert und folgende Korrekturen durchgeführt:
Bei einem erneuten BITV-Test im Juli 2007 erreichte die Website 93,5 Punkte (gut zugänglich).
Letzte Änderung: 14.10.2009 | © 2004-2007 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefrei