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Der BITV-Kurztest ist für die entwicklungsbegleitende Prüfung der Zugänglichkeit von Webangeboten vorgesehen. Handlungsbedarf wird aufgezeigt, der Test liefert Orientierung in Hinblick auf den Stand der BITV-Konformität eines Webangebots. Die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Testergebnisse ist eingeschränkt, ihre Veröffentlichung ist daher nicht vorgesehen.
Eine eigenständige Beschreibung des Kurztests gibt es nicht. Denn in Hinblick auf Verfahren und Umfang entspricht der Kurztest weitgehend dem abschließenden BITV-Test. Der wichtigste Unterschied: Der Kurztest wird nicht im Tandem von zwei Prüfern durchgeführt.
Der entwicklungsbegleitende Kurztest ist nur für die interne Nutzung vorgesehen. Abweichungen vom für abschließende Tests vorgesehenen Verfahren sind also problemlos möglich. Allerdings: Je enger sich ein Kurztest am Verfahren des abschließenden BITV-Tests orientiert, desto sicherer ist, dass ein nachfolgender abschließender Test zu ähnlichen Ergebnissen kommt.
Der BITV-Kurztest soll wie der abschließende BITV-Test mit akzeptablem Aufwand und unabhängig von Auskünften des Webanbieters durchführbar sein. Die Grenzen des BITV-Tests gelten daher auch für den Kurztest.
Im Unterschied zum abschließenden BITV-Test wird der Kurztest nicht im Tandem durchgeführt. Das reduziert den Testaufwand erheblich, verringert aber auch die Aussagekraft des Testergebnisses. Das Ergebnis eines Kurztests kann daher nicht veröffentlicht werden.
Die BIK-Beratungsstellen bieten den entwicklungsbegleitenden BITV-Kurztest als kostenpflichtige Dienstleistung an.
Auf dieser Seite kommen 2 Begriffe vor, die in unserem Wörterbuch erläutert werden: BITV und Zugänglichkeit.
Letzte Änderung: 18.10.2006 | © 2004-2007 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefrei