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Die Liste mit Agenturen für barrierefreie Webangebote.
BIK prüft jeden Monat eine Website auf Barrierefreiheit.

Am 21. April wurde der neu gestaltete Webauftritt der Bayerischen Staatsregierung bayern.de freigeschaltet. Laut dazugehöriger Pressemeldung wurde bei der Erstellung "größter Wert (...) auf den barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderung" gelegt. Wir haben geprüft, ob dieses Ziel erreicht wurde.
Auf den ersten Blick macht die Website einen guten Eindruck. Sie ist aufgeräumt und übersichtlich, die Orientierung klappt dank der hierarchisch organisierten und klar gestalteten Menüleisten und des "Sie sind hier"-Pfads problemlos. Das mit CSS umgesetzte und kontrastreiche Layout skaliert mit Ausnahme einiger weniger Problemstellen gut. Zur Gliederung der Inhalte werden die HTML-Elemente für Überschriften, Listen und Absätze eingesetzt. Sehr schade: trotz des ansonsten offenbar fast durchgehend fehlerfreien Quellcodes scheitert die Validierung auf allen Seiten ...
Im Test des Monats Februar haben wir den Internetauftritt der Allgemeinen Hospitalgesellschaft Aktiengesellschaft mit einem guten Ergebnis von 92,5 Punkten getestet.
Die Verantwortlichen haben schnell auf das Testergebnis reagiert und mit zahlreichen Korrekturen die Zugänglichkeit von ahg.de noch einmal deutlich verbessert, unter anderem im Bereich der Tastaturbedienbarkeit. Bei einem erneuten Test könnte der Auftritt ein sehr gutes Ergebnis von über 95 Punkten erreichen, dass lässt sich allerdings allein anhand von stichprobenartigen Nachprüfungen nicht zuverlässig vorhersagen.
Wir freuen uns über die weiter verbesserte Zugänglichkeit und gratulieren den Machern zur gelungenen Optimierung!

Nachdem wir im letzten Test des Monats den Auftritt der AHG (Allgemeine Hospitalgesellschaft Aktiengesellschaft) mit gutem Ergebnis getestet hatten, prüfen wir auch in diesem Monat wieder einen großen Gesundheitsdienstleister: das Webangebot des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE).
Optisch macht die Website einen angenehm aufgeräumten, übersichtlichen Eindruck. Beim ersten Blick unter die Haube fällt allerdings leider auf, dass es im Quellcode nicht ganz so ordentlich zugeht: keine der drei geprüften Seiten ist valide, auf allen Seiten werden veraltete Attribute eingesetzt, in der rechten Spalte tauchen überflüssige Layouttabellen auf.
Die Strukturierung mit Überschriften, Listen und Absätzen ist im Großen und Ganzen gelungen, sehr gut wäre sie aber erst nach der Beseitigung folgender kleinerer Mängel ...
Die Grundlage der BITV, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelten "Web Content Accessibility Guidelines 1.0", ist bekanntlich ganz schön in die Jahre gekommen. Aber die Arbeit an der Aktualisierung der Richtlinien ist inzwischen weit fortgeschritten – wenn alles gut läuft, können die neuen WCAG 2.0 noch in 2008 verabschiedet werden und die BITV auf dieser Basis überarbeitet werden.
Anlass genug für uns, in den kommenden Wochen in einem dreiteiligen Artikel über die WCAG 2.0 und die damit verbundenen zu erwartenden Anpassungen des BITV-Tests zu informieren.

Unser Testkandidat des Monats ist die AHG (Allgemeine Hospitalgesellschaft Aktiengesellschaft), ein Unternehmen der Medizinischen Rehabilitation mit über 45 Einrichtungen im ganzen Bundesgebiet.
Der erste Blick auf ahg.de und hinter die Kulissen ist sehr vielversprechend: ein gut skalierbares Layout, konsequente Trennung von Inhalt und Gestaltung, valides HTML (schade: nur auf der Startseite meldet der Validator einen Fehler), strukturierende HTML-Elemente für Überschriften, Listen und Absätze - viele grundlegende Anforderungen an Barrierefreiheit sind sehr gut erfüllt.
Im Detail zeigen sich einige - meist kleinere - Schwächen ...
Im Test des Monats Januar haben wir die Website mindestlohn.de getestet, die mit 82,75 Punkten leider nur als "eingeschränkt zugänglich" bewertet werden konnte und zusätzlich noch wegen eines gravierenden Mangels bei der Tastaturbedienung auf "schlecht zugänglich" abgewertet werden musste.
Wir freuen uns sehr, dass die Verantwortlichen schnell reagiert und zahlreiche Verbesserungen vorgenommen haben. Bei einem erneuten Test würde mindestlohn.de voraussichtlich ein Ergebnis von über 90 Punkten erreichen. Wir gratulieren zum gut zugänglichen Webauftritt!

Unser Testkandidat in diesem Monat ist eine Kampagnen-Website zu einem viel diskutierten aktuellen Thema: dem Mindestlohn. Wir haben geprüft, wie gut der von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angebotene Webauftritt mindestlohn.de für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist.
Obwohl der Auftritt keinen Anspruch auf Barrierefreiheit erhebt, verstehen die Macher offensichtlich viel von modernem, standardkonformen und zugänglichen Webdesign.
So bietet die Website zum Beispiel ein im Großen und Ganzen gut strukturiertes und skalierbares CSS-Layout bei fast vollständiger Trennung von Inhalt und Gestaltung. Leider verursachen allerdings einige wenige kleine Layouttabellen ...
Aktion Mensch startet heute Online-Umfrage zur Nutzung des Web 2.0 durch Menschen mit Behinderung
Die Aktion Mensch erstellt zurzeit gemeinsam mit der Stiftung Digitale Chancen eine Studie. Ziel ist es, zu ermitteln, wie Menschen mit Behinderung das Internet nutzen und auf welche Barrieren sie dabei stoßen. Die Ergebnisse der Studie sollen helfen, diese Barrieren abzubauen.
Ein wichtiger Teil der Studie ist eine Online-Umfrage. Je mehr Menschen mit Behinderung sich daran beteiligen und einige Fragen zu ihren Erfahrungen und Bedürfnissen beantworten, umso besser. Mit Ihren Antworten können Sie dazu beitragen, Barrieren im Internet abzubauen.
Die Umfrage endet Anfang Februar 2008. Den Fragebogen finden Sie hier:
www.einfach-fuer-alle.de/umfrage

In unserem letzten Test des Monats in 2007 haben wir uns das kürzlich relaunchte Webportal des Landes Schleswig-Holstein angesehen.
Um es vorweg zu nehmen: die grafisch klar und verständlich aufgebaute, sinnvoll strukturierte und valide Website ist gut zugänglich. Leider stehen allerdings relativ viele kleinere Mängel einem sehr guten Ergebnis noch im Wege. Eine ganze Reihe von Barrieren betrifft in erster Linie Menschen mit Sehbehinderung ...
Ohne viel Aufhebens wurde in Hessen eine Verordnung zur Barrierefreien Informationstechnik verabschiedet. Sie ist seit 26.09.2007 in Kraft. Die Verordnung übernimmt die Anforderungen der Bundes-BITV, sie gilt für alle Internetauftritte der Landesbehörden. Übergangsfristen gibt es nicht.
Im Blog-Archiv finden Sie chronologisch sortiert alle hier auf der Startseite von bik-online.info veröffentlichten Meldungen, Tests und Artikel:
Auf dieser Seite kommen 12 Begriffe vor, die in unserem Wörterbuch erläutert werden: Accessibility, Barrierefreiheit, BITV, CSS, HTML, PDF, Quellcode, RSS, Tastaturbedienbarkeit, Validator, WCAG und Zugänglichkeit.
Letzte Änderung: 30.04.2008 | © 2004-2007 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefrei